AGB Köln
(Die AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten im elektronischen Geschäftsverkehr)
1. Teilnahmebedingungen
Jeder ist teilnahmeberechtigt, sofern er/sie zu dem Zeitpunkt des Laufes 10 Jahre ist. Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren müssen für eine Teilnahme eine vorherige schriftliche Genehmigung ihrer Eltern samt einer Einwilligung zur Datenverarbeitung einreichen. Außerdem dürfen minderjährige Teilnehmer, die das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Begleitung einer mit der Beaufsichtigung des/r minderjährigen Teilnehmers/in beauftragten Person (im Folgenden: „Begleitperson“) auf der Distanz „HOT-5 Family Edition“ teilnehmen. Eine Begleitperson ist berechtigt maximal zwei minderjährige Teilnehmende zu begleiten. Die Begleitperson nimmt ebenfalls als normale teilnehmende Person am Lauf teil. Die Begleitperson muss am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In jedem Falle ist Alter und Identität jeder teilnehmenden Person (einschließlich der als Begleitperson) durch einen Lichtbildausweis bei der Registrierung am Veranstaltungsort nachzuweisen. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Faktor4 Event Marketing (Veranstalter) berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sein Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen er die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der Faktor4 Event Marketing GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Mitgliedschaft in einem Leichtathletikverein ist nicht erforderlich. Es dürfen keine ärztlichen Bedenken gegen eine Teilnahme an einem Langstreckenhindernislauf vorliegen.
Der Teilnehmer versichert, dass sein angegebenes Geburtsdatum und alle von ihm bei der Anmeldung angegebenen Daten richtig sind.
2. Vertragsabschluss / Anmeldebegrenzung / Vertragssprache
Mit Absendung des Teilnahmeantrags durch einen Klick auf den Button Bestellung abschließen wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung abgegeben. Der Vertrag kommt erst mit E-Mail-Bestätigung des Veranstalters innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung des Teilnahmeantrags zustande. Sofern innerhalb dieser Frist keine Bestätigung des Veranstalters eingeht, gilt das Angebot als abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zustande.
Die erworbenen Startplätze (nachfolgend auch Tickets genannt) sind personengebunden und müssen von dem Vertragspartner personalisiert werden. Die Frist, bis zu der ein Ticket personalisiert werden muss wird vom Veranstalter festgelegt und liegt bei etwa 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Tickets, die bis zu dieser Frist nicht personalisiert wurden, werden anschließend automatisch auf den Vertragspartner personalisiert. Eine Änderung der Personalisierung ist anschließend gegen eine Umbuchungsgebühr möglich. Diese wird auf www.hotfootrun.de veröffentlicht.
Das Teilnehmerfeld ist limitiert. Bei Überschreiten der Teilnehmerbegrenzung wird das Starterfeld geschlossen, wobei alle, deren Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnten, sich unverbindlich auf einer Warteliste/Voranmeldeliste eintragen können. Der Veranstalter behält es sich vor, auch noch nachträglich den Start zu ermöglichen, wobei der Teilnehmer einem nachträglichen Start zustimmen muss. In diesem Fall erhält der Teilnehmer eine E-Mail-Anfrage des Veranstalters.
Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur in deutscher Sprache angeboten.
3. Korrektur von Eingabefehlern / Speicherung des Vertragstextes
Ihre Anmeldung können Sie vor der endgültigen Versendung auf einer gesonderten Seite überprüfen. Eingabefehler können sie dann durch Anklicken des „Zurück“-Buttons Ihres Internetbrowsers auf der vorherigen Seite bzw. durch die Korrekturfunktionen auf der Anmeldeübersichtsseite korrigieren.
Kommt der Vertrag durch Bestätigung des Veranstalters zustande, wird der Vertragstext auf den internen Systemen des Veranstalters gespeichert. Die Anmeldedaten werden dem Teilnehmer mit Bestätigung des Veranstalters per E-Mail in Textform zugesendet. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen für den Teilnehmer nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Startgeld und Unterlagen
Die Höhe des Startgeldes wird auf www.hotfootrun.de veröffentlicht.
Das Startgeld beinhaltet folgende Leistungen: Die Startnummer und offizielle Starterlaubnis, Strecken- und Zielverpflegung, Finisher Medaille und eine Urkunde. Zusätzliche Leistungen, die hinzugebucht werden können, sind unter anderem die Zeitnahme sowie ein Finisher Shirt. Dieses wird nur vor Ort ausgegeben und nur in der Größe, die der Starter bei der Online-Anmeldung angegeben hat. Es wird nur persönlich ausgegeben nach Vorlage der eigenen Startnummer. Ein Versand ist nur mit der buchbaren Zusatzoption Vorabversand der Startunterlagen möglich und ansonsten ausgeschlossen, ebenso ein nachträglicher Umtausch. Wird das Textilprodukt vor Ort nicht abgeholt, dann verfällt das Recht darauf. Weitere Goodies unserer Partner werden den Starterunterlagen beigepackt. Die Ausgabe der Starterunterlagen erfolgt am Tag vor der Veranstaltung, von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Veranstaltungstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr am Fühlinger See in Köln. Änderungen werden vorbehalten.
5. Rundum-Sorglos-Paket
Im Folgen werden die Leistungen und Bedingungen des Rundum-Sorglos-Pakets aufgeführt.
- Kostenlose Umbuchung auf einen anderen Hotfoot Run in Deutschland, innerhalb der nächsten 18 Monate (1)
- Kostenlose Umbuchung auf eine andere Distanz (2)
- Kostenlose Umschreibung des Tickets auf eine/n andere/n Starter/in (3)
- Stornierung (4) des Tickets bis um 24.00 Uhr am Tag vor dem Lauf unter folgenden Bedingungen:
- Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder Todesfall, unter Vorlage eines Attests an support@hotfootrun.de (4)
- Umzug ins Ausland, mit Ummeldebescheinigung an support@hotfootrun.de (4)
- Unplanmäßiger Arbeitseinsatz am Tag des Runs, der nicht vorhersehbar war. Eine Bestätigung des Arbeitsgebers darüber, dass an dem Tag des Laufs ein außerplanmäßiger Arbeitseinsatz erfolgen muss, muss an support@hotfootrun.de geschickt werden. (4)
Der Preis für das angebotene Paket ist abhängig von dem gebuchten Ticket und kann unter www.hotfootrun.de eingesehen werden.
- Sollte auf ein Ticket umgebucht werden, das teurer ist als das bisher gebuchte Ticket, muss die Differenz bezahlt werden. Zusatzleistungen wie personalisierte Startnummer und Vorabversand können kostenlos mit übernommen werden, sofern die Umbuchung mindestens 6 Wochen vor dem Start erfolgt ist. Sollte die Umbuchung weniger als 6 Wochen vor dem Lauf stattfinden, verfallen die mitgebuchten Zusatzleistungen. Sollte auf ein Ticket umgebucht werden, das günstiger ist als das ursprünglich gekaufte Ticket, wird die Differenz nicht erstattet. Sollten die Startunterlagen bereits per Vorabversand zugestellt worden sein, müssen diese unverzüglich an Faktor4 Event Marketing, Kunstfelder Str. 7, 51069 Köln, zurückgeschickt werden.
- Sollte auf eine längere Distanz umgebucht werden, berechnen wir die preisliche Differenz zu der längeren Distanz. Grundlage der Berechnung der preislichen Differenz sind die Ticketpreise, die bei der ursprünglichen Buchung des Tickets galten. Bei der Umbuchung auf eine kürzere Distanz wird der preisliche Unterschied nicht erstattet. Bei der Umbuchung auf eine andere Distanz wird eine neue Startnummer, auf der die neue Distanz vermerkt ist, ausgestellt. Sollte ein Vorabversand bestellt und die Startnummer mit der alten Distanz bereits zugesandt worden sein, muss die alte Startnummer bei der Registrierung vor Ort vorlegen werden und eine neue Startnummer wird vor Ort erstellt.
- Die Umbuchung auf eine Person kann kostenlos erfolgen. Mitgebuchte Zusatzleistungen können dabei nur übernommen werden, wenn die Umbuchung mindestens 6 Wochen vor dem Lauf vorgenommen wurde. Sollte das Ticket weniger als 6 Wochen vor dem Lauf umgebucht werden, verfallen die mitgebuchten Zusatzleistungen.
- Sollte der Vorabversand mitgebucht und das Starterpaket bereits zugesandt worden sein, müssen die Startunterlagen unverzüglich an Faktor4 Event Marketing, Kunstfelder Str. 7, 51069 Köln, per Post zurückgeschickt werden.
- Bei einer Stornierung wird der Ticketpreis zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Ticketpreises. Zusatzleistungen wie personalisierte Startnummer, Vorabversand, Fotoflat, Finisher Shirt oder Medaillengravur können nicht erstattet werden. Sollte ein Vorabversand der Startunterlagen mitgebucht und die Unterlagen bereits versandt worden sein, müssen die Startunterlagen unverzüglich per Post an Faktor4 Event Marketing, Kunstfelder Str. 7, 51069 Köln, zurückgeschickt werden.
6. Anmeldung & Anmeldeschluss & Stornierung
Alle Teilnehmer können sich nur auf www.hotfootrun.de anmelden. Die Anmeldung kann nicht storniert werden, eine Ummeldung, bzw. Übertragung des Startplatzes auf einen anderen Teilnehmer ist jedoch möglich.
In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter, Unruhen) bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten (z.B. der COVID-19-Pandemie), ist der Veranstalter berechtigt und im Falle einer behördlichen Anordnung auch verpflichtet, ein geplantes Event abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist in diesem Fall von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen. Im Falle einer kompletten Absage aufgrund höherer Gewalt wird der Veranstalter eine Ersatzveranstaltung ausrichten, bei der die bereits erworbenen Tickets für die ausgefallene Veranstaltung Ihre Gültigkeit behalten. Auch eine kostenfreie Ummeldung auf einen anderen Lauf als die Ersatzveranstaltung oder auf eine andere Person ist einmalig möglich. Im Übrigen gelten für eine Erstattung des Stargeldes bzw. die Erteilung eines Gutscheins für eine Ersatzveranstaltung die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.
7. Sammelanmeldungen
Eine Sammelanmeldung ist Ihnen nur erlaubt, wenn sämtliche angemeldete Personen die Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer I. dieser AGB erfüllen und einer Anmeldung unter Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten unter Geltung sämtlicher Vertragsbedingungen zugestimmt haben. Eine in Vertretung angemeldete Person genehmigt spätestens mit der Teilnahme an der Veranstaltung den Vertrag einschließlich sämtlicher Vertragsbedingungen.
Verstößt der anmeldende Teilnehmer gegen die vorstehend beschriebene Pflicht, ist er zum Ersatz des dem Veranstalter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Veranstalters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freihaltungs- und Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Veranstalters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung sämtlicher Vertragsverhältnisse mit den angemeldeten Teilnehmern, bleiben unberührt.
8. Kein Widerrufsrecht
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht wird. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
9. Ummeldung
Eine Ummeldung auf einen anderen Teilnehmer ist gegen eine Ummeldegebühr möglich.
Eine Ummeldung zwischen den Distanzen ist gegen eine Ummeldegebühr möglich.
Eine Ummeldung zwischen den Events ist gegen eine Ummeldegebühr möglich.
Der Veranstalter übernimmt insofern bei einer Ummeldung keine Haftung für die Erstattung des Startgeldes an die ursprünglich angemeldete Person. Die entstehenden Kosten und Gebühren werden von dem ursprünglichen Ticketbesitzer getragen. Die Höhe der Gebühren kann auf www.hotfootrun.de eingesehen werden.
10. Reglement & Disqualifikation
Falls die Zusatzoption Zeitnahme hinzugebucht wurde, gilt bei Nichtbewältigung bzw. Umlaufen eines Hindernisses oder einer Rennaufgabe z.B. aufgrund von Verletzungen, gilt der Hotfoot Run als nicht geschafft. Gleiches gilt für unfaires oder unsportliches Verhalten auf der Strecke. Die Streckenposten übermitteln die Startnummer per Funk an die Turnierleitung. Das Rennen kann trotzdem fortgesetzt werden, die Ergebnisliste wird alle disqualifizierten LäuferInnen als „FAILED“ ausweisen. Streckenposten an jedem Hindernis überprüfen den reibungslosen und regelgerechten Ablauf. Die Strecke ist so aufgebaut, dass möglichst keine Wartezeiten vor den Hindernissen entstehen. Falls dies doch geschehen sollte, erwartet der Veranstalter absolute Fairness unter allen Teilnehmern. Da es sich um einen Hindernislauf handelt, bei dem die Sicherheit der LäuferInnen an oberster Stelle steht, kann es zu Verzögerungen an einzelnen Hindernissen kommen. Der Veranstalter ist bemüht, dies z.B. durch den Startmodus und/oder den Streckenverlauf zu minimieren.
Disqualifiziert werden Teilnehmer zudem, wenn sie die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändern, insbesondere den Werbeeindruck unsichtbar oder unkenntlich machen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen.
11. Allgemeine Verhaltensregeln
Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung dienen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der teilnehmenden Person getroffen.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind zu beachten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmer selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes für die Veranstaltung definiert werden (bspw. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden allen Teilnehmern vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Der Veranstalter lehnt jede Form der Diskriminierung ab und bekennt sich zu gesellschaftlicher Diversität. Hotfoot Run Veranstaltungen verstehen sich als unpolitischer Ort der Begegnung und des offenen und toleranten Miteinanders. Das Tragen, Zeigen oder Kommunizieren rechtswidriger oder diskriminierender Symbolik und Kennzeichen ist verboten und das Tragen politischer Symbole ist im Allgemeinen nicht erwünscht. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die teilnehmenden Person oder Zuschauer/in eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.
Aktive und passive Werbung, bspw. in Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeitende zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch den Veranstalter genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer.
12. Körperliche Risiken
Allen Teilnehmern ist bekannt, dass es bei Hindernislauf Veranstaltungen regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihr ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen durch Viren oder Bakterien; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen;
Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf, (1) Unfälle beim Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen, Tauchen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).
Bei Hotfoot Run Veranstaltungen werden alkoholische Getränke und / oder Getränke, die Kleinstmengen an Alkohol enthalten (z.B. alkoholfreies Bier) zum Kauf angeboten und / oder zur Versorgung der Teilnehmer ausgegeben. Dieses Angebot richtet sich entsprechend des Jugendschutzgesetztes (JuSchG, §9) ausschließlich an volljährige Personen (bzw. Personen ab 16 Jahren). Begleitpersonen von minderjährigen Teilnehmern werden angehalten, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür zu sorgen, dass minderjährige Teilnehmer diese alkoholischen Getränke nicht kaufen bzw. konsumieren. Die alkoholfreien Biere, die an die Teilnehmer nach dem Zieleinlauf ausgegeben werden, werden nicht an Personen unter 16 Jahren ausgegeben.
Allen Teilnehmern ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können. Alle Teilnehmer versichern körperlich in der Lage zu sein, eine Hotfoot Run Veranstaltungen abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die Hotfoot Run Veranstaltung selbstständig abzubrechen. Die Teilnehmer versichern, während der Hotfoot Run Veranstaltung einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Die teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Personen auf der HOT-5 Family Edition Distanz versichern für sich selbst und das zu betreuende Kind körperlich in der Lage zu sein, diese Veranstaltung abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, diese Veranstaltung selbstständig und gemeinsam mit dem Kind abzubrechen.
Die teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person versichern, während der HOT-5 Family Edition Distanz einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit allen anderen Teilnehmern zu pflegen, das/die zu betreuende/n Kind/Kinder dazu anzuhalten und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
13. Persönliches Eigentum
Den Teilnehmern ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur einer derartigen Veranstaltungen zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der, während der Veranstaltungen am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck.
14. Erklärung des Teilnehmers HOT-6, HOT-10 und HOT-20
Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu. Ich werde vor dem Start den Streckenplan und Hindernisbeschreibungen studieren und mich entsprechend vorbereiten. Ich bin körperlich in der Lage an einer Veranstaltung wie dem Hotfoot Run teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung in Frage stellt. Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der Hotfoot Run Veranstaltung resultieren, übernimmt.
Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz- Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei. Mir ist bewusst, dass ich die Hotfoot Run Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an dem Hotfoot Run erfolgt freiwillig.
15. Erklärung der teilnehmenden Erziehungsberechtigten oder mit der Beaufsichtigung des Kindes / der Kinder beauftragten Person HOT-5 Family Edition
Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr für mich und das/die von mir zu betreuende/n Kind/Kinder zu. Ich werde vor dem Start den Streckenplan und Hindernisbeschreibungen studieren und mich und das Kind / die Kinder entsprechend vorbereiten. Ich und das/die von mir zu begleitende/n Kind/Kinder sind körperlich in der Lage, an der Hotfoot Run HOT-5 Family Edition teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit des Kindes/der Kinder durch die Teilnahme an der Hotfoot Run HOT-5 Family Edition in Frage stellt. Ich und das von mir begleiteten Kind / die von mir begleiteten Kinder verfügen über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der Hotfoot Run HOT-5 Family Edition resultieren, für mich oder der das/die zu begleitende/n Kind/Kinder übernimmt.
Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen für mich und das/die zu begleitende/n Kind/Kinder im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei. Mir ist bewusst, dass ich die Hotfoot Run HOT-5 Family Edition zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der Hotfoot Run HOT-5 Family Edition erfolgt freiwillig.
16. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich vor, kurzfristig bestimmte Streckenabschnitte zu sperren, Hindernisse zu schließen oder aber die Streckenlänge zu verändern, sofern dies aufgrund von kurzfristigen Witterungseinflüssen aus Sicherheitsgründen behördlich angeordnet wird oder zum Schutze von Leib und Leben der Teilnehmer notwendig ist und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Veranstalter ein Hindernis/Streckenabschnitt reparieren muss und/oder einem Verletzten geholfen werden muss und der Teilnehmer durch die Sperrung der Streckenabschnitte bzw. Hindernisse oder aber die Veränderung der Streckenlänge zu dem vorgenannten Zwecke nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
Der Ablauf der Veranstaltung richtet sich nach den behördlichen Auflagen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Behördliche Anordnungen können den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere aber nicht ausschließlich wie folgt, beeinträchtigen:
- eine Teilnahme ist nur mit Impfbescheinigung oder negativen Corona Test oder sogar PCR Test möglich
- Zuschauer müssen gegebenenfalls ausgeschlossen oder dürfen nur beschränkt zugelassen werden
- Startgruppen müssen gegebenenfalls verkleinert und evtl. auf 2 Tage ausgeweitet werden
- Gegebenenfalls können keine Duschen angeboten werden
Sofern die behördlichen Auflagen durch einen Teilnehmer aufgrund des Verschuldens des Teilnehmers nicht erfüllt werden und der Teilnehmer daher an der Veranstaltung nicht zugelassen werden darf, verfällt das Ticket (z.B. wird durch den Teilnehmer keine behördlich angeordnete Impfbescheinigung, negativer Corona Test oder sogar negativer PCR Test vorgelegt). Sofern die Teilnahme für den Teilnehmer unverschuldet (z.B. bei bestehender Corona Infektion) unmöglich ist, behält das Ticket für die nachfolgende Veranstaltung seine Gültigkeit.
17. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
18. Rechteübertragung – Namensrecht und Recht am eigenen Bild
Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, foto- mechanischen Vervielfältigungen – Filme, DVDs, etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen und der Name des Teilnehmers in den Ergebnislisten auf www.hotfootrun.de veröffentlicht und genutzt werden darf.
>> Datenschutzhinweis seitens unseres Partners Sportograf GmbH & Co. KG <<
Auf unserer Veranstaltung wird die Sportograf GmbH Et Co. KG (www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt. Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der Sportograf (im Folgenden: „wir“) als exklusiver Fotodienst vom Veranstalter beauftragt wurden, erheben wir ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem Sie persönlich, ggf. mit ihrer Teilnehmernummer der Veranstaltung (z.B. Startnummer), zu erkennen sind.
Wir nutzen die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um unsere Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Veranstalter zu erfüllen sowie in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse, um die Fotos oder Videos der Veranstaltung an die sich
interessierenden Teilnehmer über unsere Website www.sportograf.com zu vermarkten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Veranstaltungsfotografie können wir festhalten, dass die
Teilnehmer der Sportveranstaltungen zum einen transparent darüber aufgeklärt werden, dass Sportograf als exklusiver Fotodienstleister eingesetzt wird und das zum anderen jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung damit rechnen muss, dass der Veranstalter bzw. dessen
Kooperationspartner Fotos solcher Events als Erinnerungen bzw. Souvenirs vermarktet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Zur Erfassung der entsprechenden Fotos setzen wir ausschließlich Fotografen ein, die wir datenschutzrechtlich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet
haben.
Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können gegen diese Verarbeitung Widerspruch einlegen.
Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/service/general/privacy bzw. beta.sportograf.com/de/privacy
19. Rechtswahl
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern (siehe § 1 Abs. 2 der AGB) gilt diese Rechtswahl demnach nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht den Regelungen dieser AGB entgegenstehen. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz des Verkäufers ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunde um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
21. Veranstalter und ladungsfähige Adresse
Faktor4 Event Marketing GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Pauly
Kunstfelder Str. 7
51069 Köln
22. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt.